Bevor man etwas neues aufbauen kann, muss man meist erst einen Abbruch durchführen. Natürlich stellt sich hierbei dann aber immer die Frage, darf man einen Abbruch vornehmen und wer darf diesen ausführen? Die Antworten auf diese Fragen findet man nachfolgend in diesem kleinen Ratgeber.
Abbrucharbeiten sind an Voraussetzungen geknüpft

Wer darf Abbrucharbeiten ausführen?
Wer den Abbruch durchführen darf, ist davon abhängig ob man damit eine Firma wie Hugo-bautec.de beauftragt. Macht man das, kommt es auf die Art der Abbrucharbeiten an. Handelt es sich um einfache Abbrucharbeiten so gibt es hier keine Voraussetzungen. Anders kann es aussehen, wenn man durch den Abbruch in die Statik von einem Gebäude eingreift. So zum Beispiel tragende Wände, der Dachstuhl oder dergleichen abbrechen möchte. In einem solchen Fall gibt es sehr wohl Voraussetzungen, so dürfen solche Abbrucharbeiten nur von Unternehmen durchgeführt werden, die auch über die notwendigen Qualifikationen aus dem entsprechenden Bauhandwerk verfügen.
Abbrucharbeiten durch Freunde
Natürlich stellt sich jetzt sicherlich auch die Frage, ob diese Voraussetzungen auch dann gelten, wenn der Abbruch durch einen selbst oder Freunden erfolgt. Grundsätzlich kann auch hier je nach Abbrucharbeiten eine Erlaubnis erforderlich sein. Anders sieht es aber aus, wenn es um die persönlichen Voraussetzungen geht. Wobei das natürlich nicht von der Verantwortung befreit. Wer hier auf Nummer sicher gehen sollte, sollte sich, aber auch Familienangehörige und Freunde die beim Bau oder Abbruch helfen, entsprechend versichern. Die Berufsgenossenschaft Bau bietet hier ein spezielles Angebot für Bauherren
an.