
Nicht zurückstecken, sondern handeln
Der Sachverhalt ist meist gleich. Ein Schaden entsteht, dieser wird pünktlich vom Versicherungsnehmer gemeldet, aber die Versicherung weigert sich zu zahlen. Selbstverständlich kommt vorher auch ein Gutachter, der den Schaden begutachtet und von diesem Gutachten ist die Entscheidung abhängig.
Zahlt die Versicherung nicht, dann sollte der Versicherungsnehmer umgehend reagieren und dies nicht einfach auf die leichte Schulter nehmen. Man kann mit Hile von einem Rechtsanwalt Ansprüche geltend machen, auch wenn die Versicherung die Übernahme der Schadenskosten strikt verweigert. Der Rechtsanwalt prüft den Sachverhalt und berät den Geschädigten zu dem Fall. Dabei stellt er auch fest, ob für die entstanden Kosten die Versicherung aufkommen muss oder nicht.